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U. Schumacher, H.W. Schlawiedt, A. Neumann, C. Trispel, A. Köster, J. E. Kwiatkowski Aufgaben des Hauptvorstandes.
Der Hauptvorstand bereitet die erweiterten Vorstandssitzungen und Beschlußempfehlungen vor. Die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins obliegt dem Hauptvorstand. Der Schatzmeister führt die laufenden regelmäßig wiederkehrenden Kassengeschäfte in eigener Verantwortung und ist für die ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich. Sitzungen des Hauptvorstandes werden vom Präsidenten oder dem stellvertretenden Präsidenten einberufen. Über vereinsinterne Ehrungen beschließt der Hauptvorstand. Sitzungen des Hauptvorstandes finden nach Bedarf statt; sie müssen auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Hauptvorstandsmitglieder einberufen werden. |